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Published: 15. Dezember 2016
Last modified: 17. August 2022

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# Willkommen bei Rechtsanwalt Christoph Beysiegel

Seit der Gründung seiner Kanzlei im Jahr 1989 ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte
von RA Christoph Beysiegel, der selbst passionierter Jäger ist, das **Jagd-** und
das** Waffenrecht**. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Ausgestaltung
von **Gesellschaftsverträgen**, die das Verhältnis der (Mit-)Pächter untereinander
regeln.

Für ein unverbindliches Erstgespräch stehe ich Ihnen zur Verfügung!

Tel.: [0711 - 975 737 530 1](https://www.ra-beysiegel.com/+497119757375301?output_format=md)

## Meine Rechtsgebiete

 * Jagdrecht
 * Waffenrecht
 * Gesellschaftsrecht

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## Die Beratung im Jagdrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche

 * Übernahme der Verhandlungen betreffend den Abschluss eines Jagdpachtvertrages.
   Hierbei sollen **IHRE **jagdlichen und finanziellen Vorstellungen so weit wie
   möglich verwirklicht werden.
 * Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung oder vorzeitigen Aufhebung (z. B. wegen
   Krankheit des Pächters oder Mängeln am Pachtgegenstand) oder der Unwirksamkeit/
   Nichtigkeit des Jagdpachtvertrages.
 * Erteilung und Widerruf von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen(
   Begehungsscheinen) sowie deren individuelle Ausgestaltung.
 * Begründung und Auflösung von Unterpachtverhältnissen.
 * Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines
   Wild- bzw. Jagdschadens.
 * Abwicklung von Jagdpachtverträgen, die auf Grund des Verlustes der Jagdpachtfähigkeit
   erloschen sind.

## Auszug meiner Leistungen im Waffenrecht

 * Erteilung/Verlängerung von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
 * Einziehung und Widerruf von jagd- bzw. waffenrechtlichen Erlaubnissen bei – seitens
   der Behörde behaupteter – Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht. Vertretung
   im Ausgangs-, Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
 * Vertretung im Strafverfahren/ Strafbefehlsverfahren mit dem Ziel den Fortbestand
   der Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher und jagdpachtrechtlicher Hinsicht zu
   sichern.

## Unter anderem vertete ich im Gesellschaftsrecht:

 * Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die jeweiligen Mitpächter für einen
   Zeitraum von zumeist neun Jahren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden,
   wird ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet, der den Rechten und Pflichten aller
   Mitpächter ausgewogen Rechnung trägt. So kann verhindert werden, dass die Freude
   an der Jagd nicht durch Streit auf der Jagd getrübt wird.
 * Einarbeitung von Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvertrag zur Vermeidung von
   gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Jetzt beraten lassen!

Tel.: [0711 - 975 737 530 1](https://www.ra-beysiegel.com/+497119757375301?output_format=md)

## Veröffentlichungen

Im Jahr 2004 habe ich im Fachmagazin PIRSCH einen Artikel über die Änderungen des
Waffengesetzes veröffentlicht, der hier für Sie bereitsteht. [Zum Artikel „Gefährliche Altlasten“ (PDF)](https://www.ra-beysiegel.com/wp-content/uploads/sites/2563/2018/05/Beysiegel_Waffenrecht.pdf?output_format=md)